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Angelgewässer im Bezirk Treptow-Köpenick

 

Der Oder-Spree-Kanal:
Im Gewässerverzeichnis Berlin/Brandenburg erfasst unter B10-205 ist ein  6,42 ha großes, teilgepachtetes Gewässer des LV Berlin, mit einer Tiefe bis zu 3 m und erstreckt sich vom Eingang Seddinsee bis zum Einfluss Wernsdorfer See.
Der Fischbestand reicht von Brassen, Blei, über Plötze und Güster bis hin zu Barsch und Rapfen. Seltener geht ein Zander,  Aal oder Karpfen an den Haken.

Achtung:

Der Gewässerabschnitt des DAFV, Landesanglerverband Brandenburg e. V. beginnt  oberhalb der Schleuse in Richtung Fürstenwalde.

Der Gewässerabschnitt des Oder-Spree-Kanals zwischen dem Einlauf des Wernsdorfer Sees bis zur Schleuse Wernsdorf (Km 47,1 bis 47,5) gehört zum Fischereiamt Berlin. Es handelt sich nicht um ein Gewässer des DAFV. Hierzu werden durch das Fischereiamt Berlin eigene Angelkarten ausgegeben.

Der Gosener Kanal:
Im Gewässerverzeichnis Berlin / Brandenburg erfasst unter B 10-204 als  Pachtgewässer des LV Berlin. Das 6,92 ha große Fließgewässer mit einer Tiefe bis zu 3 m erstreckt sich vom Eingang Seddinsee bis zum Eingang Dämeritzsee.
Das Ostufer ist Natusschutzgebiet und nicht zum Angeln freigegeben. Dieses mäßig fließende Gewässer wird, wie der Oder-Spree-Kanal, von der Berufs- und Fahrgastschifffahrt und den Freizeitkapitänen stark genutzt.
Weiterhin vom DAV-LV-Berlin gepachtet und von unseren Mitgliedern beangelbar sind die Spree
stadteinwärts ab Britzer Zweigkanal, der Britzer Zweigkanal bis zum Britzer Hafen und der Wuhlestrom. 
Für eine genaue Bestimmung der DAV / DAFV Angelgewässer bitte immer das aktuelle Gewässerverzeichnis nutzen!
Alle anderen Gewässer im Stadtbezirk werden von Fischereigenossenschaften, bzw. anderen Fischereirechtsinhabern bewirtschaftet und sind nur mit zusätzlicher Angelerlaubnis zu beangeln.

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